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   LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03   

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https://dejure.org/2004,16700
LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03 (https://dejure.org/2004,16700)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2004 - L 3 U 111/03 (https://dejure.org/2004,16700)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - L 3 U 111/03 (https://dejure.org/2004,16700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfalls im Ausland als Arbeitsunfall; Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von einer ehrenamtlichen Tätigkeit; Begriff der "ehrenamtlichen Tätigkeit"; Begriff des "Arbeitsunfalls"; Anforderungen an ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Tätigkeit in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 14/02 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - kirchliche

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03
    Diese Regelung hat den Versicherungsschutz der ehrenamtlich für öffentlich-rechtliche Einrichtungen Tätigen aus der Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO übernommen und auf "deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaft", die privatrechtlichen Zusammenschlüsse dieser öffentlich-rechtlichen Einrichtung, erweitert; gleichzeitig wurden ausdrücklich öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften den genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts im engeren Sinne gleichgestellt (BSG Urteil vom 10.10.2002 - 2 U 14/02 R mwN).

    Damit fällt nur die ehrenamtliche Tätigkeit für eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft unter § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII (BSG Urteil vom 10.10.2002 aaO).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist dem Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht nur die Unentgeltlichkeit eigen, sondern es muss auch ein Amt ausgeübt werden (vgl hierzu BSG Urteil vom 27.04.1972 - 2 RU 14/69 und 10.10.2002 aaO).

    Dies bedeutet, dass ein bestimmter, qualifizierter Aufgaben- und organisatorischer Verantwortungsbereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorausgesetzt wird, innerhalb dessen die ehrenamtliche Tätigkeit für die Körperschaft ausgeübt werden muss (BSG Urteil vom 10.10.2002 aaO).

    Dabei muss die Maßnahme für das Unternehmen insgesamt bedeutsam sein (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2, Anm 13.2, BSG Urteil vom 10.10.2002 aaO).

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl hierzu BSG Urteil vom 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95

    Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist bei der Entsendung stets zu berücksichtigen, ob nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet ist (BSG Urteil vom 13.08.1996 - 10 RKg 28/95).
  • BSG, 18.12.1974 - 8 RU 34/73
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03
    Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in einem bestimmten umgrenzten, institutionell geordneten Wirkungskreis ausgeübt werden, wobei ein verantwortlich wahrzunehmender Pflichtenbereich hinzukommen muss (BSG Urteil vom 18.12.1974 - 2/8 RU 34/73).
  • OLG Schleswig, 23.12.1999 - 7 U 99/99

    Personengleichheit von Besteller und Grundstückseigentümer bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03
    Es handelt sich nicht um eine unzulässige Elementenfeststellungsklage, weil das abstrakte Versicherungsverhältnis erst durch den Arbeitsunfall als Versicherungsfall konkretisiert wird und damit zu einem engeren Rechtsverhältnis mit potentiellen Leistungsbeziehungen erstarkt (LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 8.12.1999 - L 7 U 99/99; LSG für das Saarland Urteil vom 23.1..1992 - L 2 U 53/91).
  • BSG, 27.04.1972 - 2 RU 14/69

    Evangelische Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist dem Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht nur die Unentgeltlichkeit eigen, sondern es muss auch ein Amt ausgeübt werden (vgl hierzu BSG Urteil vom 27.04.1972 - 2 RU 14/69 und 10.10.2002 aaO).
  • LSG Saarland, 23.01.1992 - L 2 U 53/91

    Unfallversicherung; Zulässigkeit; Feststellungsklage; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - L 3 U 111/03
    Es handelt sich nicht um eine unzulässige Elementenfeststellungsklage, weil das abstrakte Versicherungsverhältnis erst durch den Arbeitsunfall als Versicherungsfall konkretisiert wird und damit zu einem engeren Rechtsverhältnis mit potentiellen Leistungsbeziehungen erstarkt (LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 8.12.1999 - L 7 U 99/99; LSG für das Saarland Urteil vom 23.1..1992 - L 2 U 53/91).
  • LSG Saarland, 25.05.2011 - L 2 U 30/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 6 Abs 1 Nr 3 SGB

    Die ehrenamtliche, somit unentgeltliche, Tätigkeit muss in einem bestimmten umgrenzten, institutionell geordneten Wirkungskreis ausgeübt werden, wobei ein verantwortlich wahrzunehmender Pflichtenbereich hinzukommen muss (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2004, L 3 U 111/03 mwN.).
  • SG Speyer, 18.05.2004 - S 1 U 341/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtlicher

    Es kann aber auch nicht gegen ihn verwendet werden, wenn er dazu entschlossen gewesen wäre (Eine analoge Anwendung der Regeln über die Ein- und Ausstrahlung bei ehrenamtlicher Tätigkeit im Ausland befürwortet auch das LSG Rheinland-Pfalz, L 3 U 111/03).
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